§ 1 Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der recast IT GmbH & Co. KG – im Folgenden „rex Server“ genannt – und ihren Kunden.
2. Alle Lieferungen und Leistungen der rex Server werden durch die jeweils gültige Fassung der AGB, ergänzt durch die mit dem Kunden geschlossenen jeweiligen Einzel- und Rahmenverträge, bestimmt.
3. Die AGB der rex Server gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann wirksamer Vertragsbestandteil, wenn rex Server ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich vorher zustimmt.
4. rex Server ist zu Änderungen dieser AGB berechtigt, soweit eine erhebliche Veränderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten in technischer oder qualitativer Hinsicht nach Vertragsschluss dies sachlich rechtfertigen und dies den Interessen des Kunden zuzumuten ist. Änderungen dieser AGB bedürfen der Zustimmung des Kunden. Die beabsichtigten Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens widerspricht. rex Server pflichtet sich, entsprechende Änderungen in der Änderungsanzeige hervorzuheben und gesondert auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber rex Server abzugeben hat, bedürfen der Textform. Die Parteien können mittels elektronischer Übertragung i.S.d. § 126b BGB (elektronische Signatur) kommunizieren, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen.
6. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens einmal alle 14 Tage das von ihm angegebene E-Mail-Postfach zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass der Empfang von E-Mails der rex Server nicht technisch beeinträchtigt wird.
§ 2 Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung
1. Der Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien oder nach Unterzeichnung eines Angebots von rex Server durch den Kunden und die damit verbundene erste Vertragsleistung seitens rex Server als zustande gekommen. Eine Ablehnung des Antrages zum Vertrag bedarf keiner besonderen Begründung.
2. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate. Sie verlängert sich danach automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der jeweilige Vertrag nicht zuvor von den Parteien gekündigt wird. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
3. Unberührt hiervon bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die rex Server insbesondere dann vor, wenn der Kunde:
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten verstößt,
- mit der von ihm in Anspruch genommenen Leistung gegen geltendes Recht verstößt,
- durch die weitere Inanspruchnahme der Leistung(en) eine Gefahr für den Betrieb der rex Server, deren Leistungen oder deren Kunden bzw. den diesen angebotenen Leistungen darstellt, oder
- mit der Inanspruchnahme der Leistungen grob fahrlässig, oder vorsätzlich den technischen Betrieb gefährdet hat oder gefährdet.
Daneben behält sich rex Server Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Die Leistungs- und Sachentgelte inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sind den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Preislisten zu entnehmen. Gesonderte schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der rex Server bleiben hiervon unberührt.
2. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3. Zu der Bezahlung der aus dem Vertrag entstehenden Leistungsentgelte verpflichtet sich der Kunde, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, diese per Vorauszahlung auf ein Konto der rex Server zu überweisen.
4. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
§ 4 Leistungspflichten der rex Server
1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, verpflichtet sich rex Server zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der für Kunden im Rechenzentrum betriebenen IT-Systeme zu mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Ausfälle, die nicht im Einflussbereich von rex Server stehen, wie höhere Gewalt oder Verschulden Dritter. Soweit der Eintritt höherer Gewalt zu einer Behinderung, erheblicher Erschwerung oder Unmöglichkeit der Leistungen einer Partei des Vertrags führt, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Die Parteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen für die Zeit dieser Einwirkungen befreit. Jede Partei wird alles Erforderliche und Zumutbare unternehmen, um das Ausmaß der Folgen der höheren Gewalt zu mindern. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Leistungserfüllung dauerhaft, i.d.R. länger als drei Monate, verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten betriebsfremde, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführte Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, insbesondere: Krieg und andere militärische Konflikte, Sabotage, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen, innere Unruhen, Terroranschläge oder solche Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Vertragsschluss eintreten. Die von der höheren Gewalt betroffene Partei wird der anderen Vertragspartei Anfang und Ende des Hindernisses unverzüglich anzeigen.
2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ihm eigens zur Verfügung gestellte IP-Adressen oder auf eine eigens ihm zugesicherte Bandbreite beim Datentransfer. Falls dem Kunden IP-Adressen oder IP-Netze zugeteilt wurden, behält sich rex Server die Änderung der zugewiesenen Netze und Einzeladressen vor, sofern dies technisch oder rechtlich erforderlich ist. Die Vergabe von IP-Adressen unterliegt grundsätzlich den Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
3. Soweit nicht anders vereinbart, werden die im Vertrag vereinbarten Leistungen auf gemeinsam genutzten Servern erbracht. Verfügbare Bandbreite und dem Kunden zur Verfügung stehende Leistungsfähigkeit können daher kurzfristig variieren.
§ 5 Haftung
1. Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, richtet sich die vertragliche oder außervertragliche Haftung der rex Server nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. rex Server haftet gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet rex Server nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar beschränkt auf den Ersatz der vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden. Wesentlich i.S. dieser Regelung ist eine Vertragspflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte. In allen übrigen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 4 ausgeschlossen.
4. Die Haftung von rex Server für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
1. Zu den Grundpflichten des Kunden gehört es, dass die der rex Server von ihm mitgeteilten Kontaktdaten und die zur Vertragsdurchführung erforderlichen sonstigen Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, rex Server jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage binnen zwei Wochen die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
- Name, postalische Anschrift sowie E-Mail-Adresse des Kunden,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des technischen Ansprechpartners für Domains,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des administrativen Ansprechpartners für Domains
2. In der Sorgfaltspflicht des Kunden liegt es, die zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste von rex Server erhaltenen Zugangsdaten wie beispielsweise Passwörter unbefugten Dritten gegenüber streng geheim zu halten und die rex Server unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt sind oder dies zu vermuten ist. Auch eine sofortige Änderung jeglicher betroffener Zugangsdaten, sofern durch den Kunden möglich, gehört zu den entsprechenden Pflichten um möglichen weiteren Schaden unverzüglich abzuwenden. Sollten infolge von Verschuldens des Kunden unbefugte Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der rex Server in Anspruch nehmen oder den Betrieb der rex Server stören, so haftet der Kunde für entstandene Schäden. Es obliegt dem Kunden den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden nicht durch eigenes Verschulden oder nicht oder nicht in der konkreten Höhe entstanden ist. Unbefugte Dritte sind nicht solche Personen, die die Zugangsdaten mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
3. Die regelmäßige aktuelle Sicherung der Daten z.B. zur Wiederherstellung, die im Zusammenhang mit der Leistung der rex Server entstehen, obliegt dem Kunden, sofern nicht separat ausdrücklich eine Datensicherung als Teil des Leistungsumfanges der rex Server zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart wurde.
4. Der Kunde verpflichtet sich die Leistungen der rex Server und die daraus resultierenden Möglichkeiten nicht in missbräuchlicher Weise zu verwenden. Zu missbräuchlicher Weise zählen insbesondere Handlungen, in denen dritte und ihre technischen Systeme gesetzeswidrig, unsachgemäß oder unerwünscht verwendet oder beeinträchtigt werden. Hierzu zählt insbesondere der unaufgeforderte Massenversand von E-Mails oder der Angriff von fremden Systemen durch eine abnormal hohe Anzahl gestellter Anfragen oder Denial of Service.
5. Der Kunde verpflichtet sich keine rechtswidrige oder unlizenzierte Software im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung zu betreiben.
6. Der Kunde verpflichtet sich die Kapazitäten der im Rahmen ihrer Leistungserbringung von der rex Server bereitgestellten Server und Leistungen z.B. durch verwendete Techniken nicht übermäßig zu beanspruchen.
7. Der Kunde verpflichtet sich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Webseiten und sonstige elektronische Informationsangebote zu beachten. Der Kunde stellt rex Server im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter bei Verstößen hiergegen und insbesondere gegen § 6 Ziff. 4 frei. rex Server überprüft und überwacht die Inhalte der auf ihren Servern liegenden Daten des Kunden nicht.
8. Bei Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu § 6 Ziff. 7 oder geltende Gerichtsurteile dazu behält sich rex Server vor, die Leistungen teils oder ganz einzustellen oder den Zugang des Kunden zu den Diensten der rex Server sofort zu sperren, sobald sie hiervon Kenntnis erlangt. Der Kunde wird darüber von rex Server unverzüglich unterrichtet werden.
§ 7 Datensicherheit und Datenschutz, Gewährleistung
1. rex Server ist berechtigt zur Rechnungsstellung relevante Daten sowie personenbezogene Daten zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses zu speichern und zu nutzen. Selbiges Recht erhalten auch die zur Leistungserbringung durch rex Server notwendigen weiteren Parteien wie Domainregistrare oder Zulieferer – sofern sie ein berechtigtes oder notwendiges Interesse hierzu führen. Eine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Hiervon unberührt bleiben etwaige Bestimmungen des Gesetzgebers zur Datenspeicherung und Herausgabe.
2. Auch wenn beide Vertragspartner sich verpflichten nach bestem Wissen und Gewissen für Datensicherheit und Datenschutz zu sorgen, so weisen wir hier ausdrücklich darauf hin, dass es bei Datenübertragungen über offene Netze wie dem Internet keine absolute Sicherheit gibt und rex Server diese daher nicht gewährleisten oder garantieren kann. Durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Softwarefehler entstandene Offenlegungen schutzwürdiger Daten liegen nicht in dem Verantwortungsbereich der rex Server. Der Kunde verpflichtet sich etwaige konkrete Sicherheitsbedenken der rex Server gegenüber zu äußern, damit die entsprechende Datensicherheit im vertretbaren Rahmen gewährleistet werden kann.
3. Der Kunde hat für die Sicherheit seiner Daten – im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten – selber Sorge zu tragen, dies gilt speziell für Daten, die in das oder aus dem Internet oder anderen offenen Netzen übermittelt werden oder die Verwendung eigener Software.
§ 8 Zusatzbestimmungen für Warenlieferungen
1. Eigentumsvorbehalt: Sofern die Lieferung von Waren Bestandteil des Vertrages ist, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises die Ware im Eigentum von rex Server. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat dieser rex Server unverzüglich in Textform darüber zu informieren, sobald die gelieferte Ware Eingriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ausgesetzt ist.
2. Gefahrenübergang: Ist der Kunde Verbraucher, geht im Falle des Versendungskaufs die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe durch den Transporteur an den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Sofern die Ware vom oder im Auftrag des Kunden bei rex Server abgeholt wird, geht mit der Übergabe der Ware die Gefahr auf den Kunden über.
3. Gewährleistung: Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware in Textform gegenüber rex Server anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, behält sich rex Server bei Vorliegen eines Mangels der gelieferten Ware die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) vor. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden oder ist die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 12 Monate nach Lieferdatum mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen, für diese haftet rex Server gemäß Abschnitt 5 dieser AGB im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Übrigen gelten für gelieferte Waren der rex Server die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 9 Zusatzbestimmungen für Domains
1. Sofern Domainnamen bzw. deren Registration Gegenstand der vertraglichen Dienstleistungen sind, vermittelt rex Server nur die Domain-Vergabe zwischen dem Kunden und der Vergabestelle. Die Vergabe kann den Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle („Registry“) für die jeweilige Domain unterliegen, für deren Erfüllung durch den Kunden rex Server keine Gewährleistung übernimmt.
2. Die erfolgreiche Registration oder Zuteilung einer Domain für den Kunden ist abhängig von deren Verfügbarkeit, den Vergaberichtlinien der zuständigen Vergabestelle sowie deren technischen Schnittstellen. Die Zeitspanne von der Domainbeantragung über die zur Verfügung gestellten Schnittstellen bis zur endgültigen Domainzuteilung kann je nach zuständiger Vergabestelle und Auslastung der involvierten Systeme variieren. rex Server hat auf dieses Vergabeverfahren keinen Einfluss und übernimmt dafür keine Gewährleistung, insbesondere nicht für die erfolgreiche Registration, Bestand oder Zuteilung von Domains, deren Freiheit von Rechten Dritter, Verzögerungen im Registrierungsprozess oder durch Verzögerung erfolgte Nichtzuteilung. Etwaige eingehende Benachrichtigungen über Verlauf und Erfolg der Registration sowie die Richtigkeit aller eingetragenen Daten sind durch den Kunden unverzüglich zu prüfen.
3. Der Umzug einer Domain von einem oder zu einem anderen Anbieter erfolgt per Umzugs- bzw. Freigabeauftrag. Hierzu werden spezielle Formulare bereitgestellt. Sofern eine generelle Vereinbarung zu Domainumzügen mit dem Kunden getroffen wurde (z.B. weil Dieser als Wiederverkäufer auftritt), obliegt es seiner Sorgfaltspflicht auf den rechtlich einwandfreien Ablauf zu achten, er stellt dabei rex Server von jeglichen Forderungen Dritter frei. In jedem Fall erklärt der Kunde mit der Einreichung eines Umzugsantrages, über alle dafür notwendigen Rechte und Vollmachten zu verfügen. Weitergehende Bestimmungen der jeweiligen Domainvergabestelle sowie die anwendbaren preislichen Vereinbarungen sind zu beachten.
4. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten bezüglich eines Domainnamens ist rex Server grundsätzlich über deren Bestehen und rechtskräftige Urteile zu informieren.
5. Im Falle von anzunehmenden Markenrechtsverletzungen, ehrverletzenden Begriffen oder strafrechtlich anzunehmender Beanstandbarkeit von Domainnamen ist rex Server berechtigt, die Registration bzw. deren Weiterleitung abzulehnen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wuppertal (Deutschland). Die rex Server ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Im Übrigen gelten für die gerichtliche Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Es gilt für diesen Vertrag ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).